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AGB

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). In unseren AGB legen wir unsere Vertragsbedingungen fest und informieren Sie über Details zu unseren Dienstleistungen und Preisen. Die AGB sind ein wichtiger Teil unserer Zusammenarbeit und dienen dazu, alle Fragen im Vorfeld zu klären. Wir empfehlen Ihnen, die AGB sorgfältig zu lesen und bei Fragen oder Unklarheiten Kontakt mit uns aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die AGB für jede Buchung gelten und dass Sie durch Ihre Buchung automatisch unseren Vertragsbedingungen zustimmen.

Allgemeine Geschäftsbesindungen:
ilius Event und Catering
(als Marke der DAS Catering! GmbH)
Am Alten Fließ 67
50129 Bergheim
Geschäftsführer: Florian Rosbund
HRB 101991
1.) Geltungsbereich

Die Rechtsbeziehungen für alle Lieferungen und Leistungen durch die „Filius Event und Catering als Marke der DAS Catering! GmbH“ (nachfolgend „Auftragnehmer“) an und für ihre Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) richten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie nach etwaigen schriftlichen Individualvereinbarungen.

Soweit die „Filius Event und Catering als Marke der DAS Catering! GmbH“ selbst Lieferungen oder Leistungen beauftragt, finden diese Bedingungen keine Anwendung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Diese Bedingungen gelten – sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist – auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber.

Der Vertragsschluss richtet sich ausschließlich nach Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.) Vertragsschluss, Zahlung

Nach Erstellung eines Angebots durch den Auftragnehmer kommt ein Vertrag mit dem Auftraggeber grundsätzlich erst durch

a) die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (z. B. per E-Mail oder über den vom Auftragnehmer bereitgestellten „Angebot annehmen“-Link),
b) die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer sowie
c) die vollständige Bezahlung der vereinbarten Anzahlungsrechnung

zustande.

Abweichend hiervon kann der Vertrag – insbesondere bei Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (B2B) – auch ohne vorherige Anzahlung zustande kommen, wenn

a) der Auftraggeber das Angebot schriftlich annimmt (z. B. per E-Mail oder über den vom Auftragnehmer bereitgestellten „Angebot annehmen“-Link) und
b) der Auftragnehmer den Vertragsschluss schriftlich bestätigt.

In diesem Fall bleibt der Auftragnehmer berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.

Rechnungen des Auftragnehmers sind, soweit nicht abweichend vereinbart, ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise Zug um Zug gegen Zahlung zu erbringen.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Barzahlung. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannten Gegenansprüchen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht ebenfalls nur bei rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Ansprüchen.

3.) Teilleistungen

Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die jeweils erbrachten Teilleistungen zu vergüten,soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind und dem Vertragszweck entsprechen.

4.) Fremdleistungen

Für Leistungen von Fremdunternehmen, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers vermittelt oder einschaltet, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Dies gilt nicht, sofern dem Auftraggeber diese Regelung im Einzelfall aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen unzumutbar ist.

5.) Rücktritt / Kündigung durch den Auftraggeber

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder nimmt er die Leistung des Auftragnehmers ohne Kündigung nicht in Anspruch, ohne dass der Auftragnehmer hierfür einen wichtigen Grund gesetzt hat, steht dem Auftragnehmer folgende pauschale Vergütung (bezogen auf die vertraglich vereinbarte Gesamtvergütung) zu:

  • bis 12 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 20 %

  • bis 8 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

  • bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 70 %

  • bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 %

  • danach: 100 %

zuzüglich etwaiger Kosten aus der Beauftragung Dritter, soweit diese nicht bereits in der Vergütung enthalten sind.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, anstelle der Pauschale den tatsächlich entstandenen Schaden unter Berücksichtigung der Einzel- und Gesamtpreise des Angebots geltend zu machen.

6.) Einsatz von Fremdunternehmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Fremdunternehmen einzusetzen. Auf Anfrage informiert er den Auftraggeber hierüber. Stornokosten, die dem Auftragnehmer bei diesen Fremdunternehmen entstehen und vom Auftraggeber zu vertreten sind, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

7.) Personenzahl

Maßgeblich für die Vergütung ist die vertraglich vereinbarte Personenzahl. Änderungen der Personenzahl sind dem Auftragnehmer spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Eine Erhöhung führt zu einer entsprechenden Mehrvergütung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die angegebene Personenzahl zu überprüfen.

8.) Änderungen und Mängelanzeige

Sachlich gerechtfertigte oder vom Auftraggeber gewünschte Änderungen des Leistungsumfangs stellen keinen Mangel dar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich – auch mündlich vor Ort – anzuzeigen, um dem Auftragnehmer eine Nachbesserung während der Veranstaltung zu ermöglichen.

9.) Abnahme

Die Abnahme erfolgt unverzüglich mit Leistungserbringung bzw. Anlieferung. Die Ingebrauchnahme der Leistung, insbesondere durch Verzehr von Speisen oder Getränken, gilt als Abnahme.

10.) Minderpersonenzahl

Bei einer geringeren tatsächlichen Personenzahl besteht kein Anspruch auf Minderung der vereinbarten Vergütung, sofern nichts anderes schriftlich bestätigt wurde.

11.) Mängelrechte

Die Mängelrechte des Auftraggebers beschränken sich zunächst auf Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, ist der Auftraggeber zur Minderung oder Kündigung berechtigt.

12.) Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Personenschäden. Im Übrigen haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

13.) Mitbringen von Speisen und Getränken

Das Mitbringen und der Konsum eigener Speisen, Getränke oder sonstiger Verbrauchsgüter ist untersagt. In den Räumlichkeiten gilt ein generelles Rauchverbot.

14.) Bedarfsschätzungen

Bedarfsschätzungen erfolgen auf Grundlage der Erfahrung des Auftragnehmers und gehen – sofern nicht anders vereinbart – von einem Veranstaltungsende um 01:00 Uhr aus.

15.) Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden. Inventar ist zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Der Abschluss einer Veranstaltungsversicherung wird empfohlen.

16.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

17.) Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18.) Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Stand 01.12.2025

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